LAWINFO

Rückforderungsklage

QR Code

Begriffe und Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Rückforderungsklage
Stichworte:
Rückforderungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsvorschlag

Rechtsvorschlag = Einspruch des Schuldners gegen den Zahlungsbefehl des Gläubigers.

» Weitere Informationen zum Rechtsvorschlag

Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist (SchKG 33 Abs. 4)

Rechtsvorschlag-Fristwiederherstellung : = nur der unverschuldet vom Rechtsvorschlag abgehaltene Schuldner hat Anspruch an Fristwiederherstellung; die Betreibungsaufhebung oder –einstellung steht auch jenen Schuldnern zur Verfügung, die einen Verfahrensstopp schuldhaft versäumt haben.

Feststellungsklage (SchKG 85a)

Feststellungsklage = Der Schuldner kann mit der Feststellungsklage alternativ zur Betreibungsaufhebung das Nichtbestehen einer Schuld feststellen lassen.

Klageart

Verfahren

Beweismittel

Wirkungen

Betreibungsaufhebung
(SchKG 85)
summarisches Urkundenbeweis betreibungsrechtliche
Feststellungsklage
(SchKG 85a)
beschleunigtes Keine Beweismittel-
beschränkung
materiellrechtliche +
betreibungsrechtliche

Rückforderungsklage (SchKG 86)

Rückforderungsklage = Mittel für die Rückforderung einer zu Unrecht getilgten Betreibungsforderung beim Gläubiger.

Klageart

Verfahren

Zeitpunkt

Auswirkung

Betreibungsaufhebung
(SchKG 85)
summarisches während der Betreibung bis zur
Verteilung
präventiv
Rückforderungsklage
(SchKG 86)
ordentliches nach Abschluss der Betreibung reaktiv

» Weitere Informationen zur Rückforderungsklage

Betreibungsaufhebung

Betreibungsaufhebung = Richterlich gestopptes Betreibungsverfahren wegen zuvor erfolgter Schuldentilgung.

» Weitere Informationen zur Betreibungsaufhebung

Betreibungseinstellung

Betreibungseinstellung = Richterlich gestopptes Betreibungsverfahren wegen zuvor gewährter Stundung.

» Weitere Informationen zur Betreibungseinstellung

Beschwerde

Beschwerde = Korrekturinstitut für eine einheitliche und richtige Anwendung des Betreibungs- oder Konkursrechts.

» Weitere Informationen zur SchKG-Beschwerde

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.